Katharina Hillgärtner-Erli
Hebamme
Hopfengarten 3a
35423 Lich
nachfolgend Hebamme genannt –
Allgemeine Vertragsbedingungen
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben
genannten Hebamme.
Terminverlegung
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie
gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie
möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine
Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt
hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet
nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Privatrechnungen
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu
bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§
286 Abs. 3 BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim
Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen
Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über
den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00
Euro berechnet.
Datenschutzerklärung
Art und Zweck der verarbeiteten Daten
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der
(geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet
und genutzt. Neben Angaben zur Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger,
usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde.
Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung,
Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität
der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die
Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art. 9 Abs. 3 DSGVO.
Weitergabe der Daten
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche
Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
- Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z. B.
Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit
diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation
dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringend ist. - Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen,
erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend § 301a
Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle. - Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt
gegenüber der Patientin, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder mit separat zu erklärender
Einwilligung der Patientin über eine externe Abrechnungsstelle.
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und
abgerechnet ist. Nach den Regelungen der einschlägigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten
aus dem Steuerrecht (§ 147 AO) und dem Sozialrecht (§ 3b SGB V) müssen entsprechende
Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des
Kalenderjahres, in dem die letzte Behandlung erfolgt ist. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus
den geltenden Berufsordnungen. Hinsichtlich § 199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die
Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und
Widerspruch gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf
Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder
Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben Sie ggf. ein
Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen
Datenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Telefon: +49 611 1408-0
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de
Website: https://datenschutz.hessen.de
Stand: 12.01.2020